Vertrieb Magazine

Vertrieb Magazine

 

Ein Magazin ist eine Zeitschrift, die in regelmäßigen Abständen erscheint und in erster Linie der Information dient. In vielen Fällen sind Magazine mit Hintergrundberichten, Bilder und Fotos ausgestattet und facheinschlägig ausgerichtet, beispielsweise als Automagazin, als Modemagazin, als Filmmagazin oder als Nachrichtenmagazin.

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Der Vertrieb von Magazinen erfolgt nach der gleichen Anleitung wie alle anderen Presseprodukte auch.

 

Anleitung für den Vertrieb von Magazinen:

 

Der Vertrieb von Presseprodukten und damit auch von Magazinen gliedert sich in Deutschland im Wesentlichen in sechs unterschiedliche Vertriebswege:

[Grafik-Anleitung Vertrieb Magazine]

 

1. Der Vertrieb über das Presso-Grosso und den Einzelhandel

Mit rund 54 Prozent ist der Vertrieb über das Presso-Grosso der dominierende Vertriebsweg im Zusammenhang mit dem Pressevertrieb. Deutschland ist in rund 100 Vertriebsregionen aufgeteilt und für jede dieser Vertriebsregionen ist ein Grossist zuständig, der die Schnittstelle zwischen dem Verlag und dem Einzelhandel darstellt. Dabei hat jeder Grossist das Alleinauslieferungsrecht in seinem Gebiet. Das bedeutet, die Einzelhändler, die in dem jeweiligen Vertriebsgebiet tätig sind, werden immer nur von einem Grossisten beliefert.

Eine direkte Belieferung des Einzelhandels durch den Verlag erfolgt nicht. Einzige Ausnahme sind Spezialverkaufsstellen, die der Verlag mit Special-Interest-Zeitschriften beliefern kann, wenn der zuständige Grossist eine Belieferung aus wirtschaftlichen Gründen ablehnt. Ein Beispiel für eine Sonderverkaufsstelle ist ein Golfclub, in dem Golfzeitschriften verkauft werden sollen.

 

2. Der Vertrieb als Verlagsabonnement

Ein Verlagsabonnement ist ein Abonnement, das direkt zwischen dem Verlag und dem Kunden zustande kommt. In diesem Fall beliefert der Verlag den Kunden somit direkt, ohne dass das Magazin weitere Zwischenstationen durchläuft.

 

3. Der Vertrieb über den WBZ

Der Werbende Buch- und Zeitschriftenhandel bezieht Magazine und Zeitschriften vom Verlag und verkauft sie anschließend in Form von Abos an Leser weiter. Früher erfolgte der Vertrieb dabei ausschließlich über Haustürgeschäfte. Da die Vertreter, die auch als Drücker bezeichnet werden, jedoch einen eher zweifelhaften Ruf genießen und die Absatzzahlen deutlich zurückgingen, arbeitet der WBZ jetzt auch mit anderen Vertriebskanälen wie dem Telefonverkauf oder dem Internet. Bei den Magazinen, die über Haustürgeschäfte vertrieben werden, handelt es sich zu über 50 Prozent um Fernsehmagazine.

 

4. Der Vertrieb über Lesezirkel

Auch die Lesezirkel-Anbieter beziehen die Magazine und Zeitschriften von den Verlagen. Entsprechend der Kundenwünsche stellen sie dann Mappen mit mehreren Titeln zusammen, die meist im wöchentlichen Turnus vermietet werden.

 

5. Der Vertrieb über den Bahnhofsbuchhandel

Anders als der Presseeinzelhandel wird der Bahnhofsbuchhandel, zu dem auch der Buchhandel an Flughäfen gehört, direkt von den Verlagen beliefert. Damit diese Sonderstellung jedoch gerechtfertigt ist, müssen die Verkaufsstellen einige Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört beispielsweise, dass sie eindeutig als Verkaufsstelle für Presseprodukte zu erkennen sein, an jedem Tag im Jahr geöffnet haben und den Großteil ihrer Umsätze über den Verkauf von Presseprodukten erzielen müssen.

 

6. Export

Bei einigen Magazinen kann sich auch der Verkauf im Ausland lohnen. Neben deutschsprachigen Ländern kommen hier insbesondere Urlaubsgebiete in Frage, die regelmäßig von vielen deutschsprachigen Touristen bereist werden.

 

 

Besonderheiten beim Magazin Vertrieb:

 

Das Konzept vom Pressevertrieb und dem Vertrieb von Magazinen weist einige Besonderheiten auf. Diese ergeben sich daraus, dass durch die Organisation des Pressevertriebs die Pressefreiheit und die Pressevielfalt sichergestellt sein sollen, die sich ihrerseits aus Artikel 5 des Grundgesetzes ableiten.

Die drei wichtigsten Besonderheiten in diesem Zusammenhang sind das Dispositionsrecht, die Preisbindung und das Remissionsrecht:

 

Das Dispositionsrecht

erklärt sich damit, dass der jeweilige Verlag das marktwirtschaftliche Risiko im Zusammenhang mit der Herausgabe seiner Magazine, Zeitschriften und Zeitungen trägt. Um die Absatzrisiken zu minimieren sind eine sorgfältige Kalkulation und eine gewissenhafte Absatzplanung notwendig. Das Recht auf diese sogenannte Disposition hat zum einen der Verlag, der über das originäre Dispositionsrecht verfügt.

Das bedeutet, dass der Verlag darüber bestimmt, wie hoch die Auflage der jeweiligen Presseprodukte, die an den Handel geliefert wird, ausfällt. Zum anderen verfügt der Grossist, der die Einzelhändler in seinem Vertriebsgebiet beliefert, über das derivative Dispositionsrecht.

Dadurch kann der Grossist festlegen, wie viele Exemplare eines Magazins der jeweilige Einzelhändler erhält. Geht der Grossist davon aus, dass ein Einzelhändler aufgrund seiner Kundenstruktur oder seines Standortes kein einziges Exemplar eines Magazins verkaufen wird, kann der Grossist diesen Einzelhändler von einer Belieferung mit diesem Titel aber auch ausschließen. 

 

Die Preisbindung

ist eine absolute Besonderheit, die es nur im Zusammenhang mit dem Pressevertrieb gibt. Normalerweise werden die Preise nach dem Angebot- Nachfrage-Prinzip gebildet, wodurch Gebrauchs- und Konsumgüter je nach Region deutliche Preisunterschiede aufweisen können. Hersteller und Produzenten dürfen die Preise für ihre Produkte dabei aber nicht festschreiben, sondern lediglich empfehlen.

Beim Pressevertrieb hingegen soll die Preisbindung sicherstellen, dass alle Presseprodukte überall für jeden zu den gleichen Bedingungen zugänglich sind. Gäbe es die Preisbindung nicht, könnte es passieren, dass Händler den Abverkauf durch entsprechende Preise beeinflussen.

So könnte beispielsweise die sexuelle Orientierung eines Händlers dazu führen, dass er die Abverkaufspreise für bestimmte Magazine, die dieser Orientierung widersprechen, so hoch ansetzt, dass sich die Leser diese Medien nicht mehr leisten können.

 

Das Remissionsrecht

stellt eine Art Ausgleich infolge der Preisbindung dar. In anderen Branchen können Händler die Preise so kalkulieren, dass die Verluste durch nichtverkaufte Waren kompensiert werden. Ein Blumenhändler beispielsweise kann die Preise für seine Blumen so gestalten, dass die Blumen, die voraussichtlicht nicht verkauft werden können und entsorgt werden müssen, bereits über die verkauften Blumen ausgeglichen sind.

Zudem kann der Blumenhändler seine Blumen und Pflanzen reduzieren, um sie doch noch an den Mann zu bringen. Diese Strategie ist im Zusammenhang mit Presseprodukten nicht möglich, da die Preise hier verbindlich vorgegeben sind. Im Gegenzug gibt es dafür aber das Remissionsrecht.

Das bedeutet, der Einzelhändler kann die nichtverkauften Magazine an den Grossisten zurückgeben und erhält dafür eine Gutschrift. Der Grossist wiederum kann diese Exemplare an den Verlag remittieren und erhält ebenfalls eine Gutschrift. Das marktwirtschaftliche Risiko trägt somit ausschließlich der Verlag.

 

Weiterführende Vertriebsprozesse und Vertriebsstrategien:

  • Vertriebsvereinbarung
  • Vertriebsaufbau
  • Vertriebskanal
  • Produktvertrieb
  • Vertriebsmanagement
  • Thema: Vertrieb Magazine 

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