Fakten und Anleitung zur Berechnung der Vertriebswagnis
Unter dem Begriff Vertriebswagnis werden alle die Risiken zusammengefasst, die sich durch Währungsverluste, Transportgefährdungen und Forderungsausfälle ergeben. Dabei gehört das Vertriebswagnis zu den kalkulatorischen Wagnissen, die auch als kalkulatorische Einzelwagnisse bezeichnet werden.
Das Vertriebswagnis wird in der Kalkulation als Gemeinkostenwagnis auf die Kostenstellen umgerechnet, wobei es so kalkuliert werden muss, dass sich das Vertriebswagnis und die tatsächlichen Vertriebsverluste langfristig ausgleichen.
In der Fachliteratur wird anstelle von Vertriebswagnis teilweise auch der Begriff Debitorenwagnis verwendet und hier nun alles Wichtige und Wissenswerte zum Vertriebswagnis in der Übersicht.
Infos und Fakten zur Vertriebswagnis
Im Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten gibt es eine Reihe von unvorhersehbaren Risiken, die einen Werteverzehr und Verluste mit sich bringen können. Gemeinsam ist grundsätzlich allen Wagnissen, dass sie weder im Hinblick auf den Zeitpunkt noch hinsichtlich der Höhe vorhersehbar sind. Unterschieden wird allerdings zwischen dem allgemeinen Unternehmenswagnis und den Einzelwagnissen.
Das allgemeine unternehmerische Risiko, bei dem Faktoren wie beispielsweise die aktuelle Wirtschaftslage oder eine Inflation eine Rolle spielen, kann nicht kalkuliert werden. Es wird also nicht als Kostenbestandteil erfasst, sondern gleicht sich durch den Gewinn aus. Im Unterschied dazu sind Einzelwagnisse, zu denen auch das Vertriebswagnis gehört, kalkulierbar. Einzelwagnisse sind Risiken, die unmittelbar mit den betrieblichen Tätigkeiten, also mit dem Erbringen von Leistungen und dem Vertrieb dieser Leistungen zusammenhängen.
Einzelwagnisse werden auf Basis von Erfahrungswerten errechnet und anschließend als kalkulatorische Wagnisse in der Kosten- und Leistungsrechnung verrechnet. Auf diese Weise sollen auch solche Risiken und Schadensfälle berücksichtigt werden, die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Risiken, die zufällig und unerwartet auftreten, also weder in der Höhe noch zeitlich vorauszusehen sind.
Risiken, die zwar ebenfalls unerwartet auftreten können, aber durch Versicherungen abgedeckt sind, werden nicht als kalkulatorische Wagnisse verrechnet, sondern die Versicherungsprämien werden in Form von normalen Grundkosten in der Kosten- und Leistungsrechnung als Aufwand erfasst.
Zu den Einzelwagnissen oder kalkulatorischen Wagnissen gehören beispielsweise:
- das Anlagewagnis; hierunter fallen besondere Schäden an Anlagegütern beispielsweise infolge eines Betriebsunglücks.
- das Beständewagnis; hierzu gehören Lagerverluste in Form von Schwund, Verderb, Güterminderung oder Abnutzung.
- das Entwicklungswagnis; hierbei handelt es sich um Verluste, die beispielsweise aus fehlgeschlagenen Entwicklungs- und Forschungsarbeiten resultieren können.
- das Fertigungswagnis; hiermit werden Risiken durch mögliche Konstruktionsfehler oder Fertigungsschäden berücksichtigt.
- das Gewährleistungswagnis; hierunter fallen Kosten infolge von Gewährleitungs- und Garantieleistungen.
- das Vertriebswagnis; hierzu gehören Währungsverluste und Ausfälle von Forderungen.
- sonstige Wagnisse; hierbei kann es sich beispielsweise um branchenspezifische Risiken handeln.
Anleitung zur Berechnung des Vertriebswagnisses
Um die Höhe der Einzelwagnisse zu berechnen, wird ein Wagnissatz ermittelt. Der Wagnissatz ist ein Durchschnittssatz, der sich aus den Schadensfällen und den dadurch entstandenen Kosten, die in der Vergangenheit tatsächlich eingetreten sind, ergibt.
Die Wagnisverluste selbst treten allerdings in unterschiedlicher Höhe und zeitlich unregelmäßig auf. Da aber davon ausgegangen werden muss, dass auch in der aktuellen Rechnungsperiode und in Zukunft vergleichbare Risiken vorliegen werden, können die vorhandenen Durchschnittserfahrungswerte als gleichmäßige und anteilige Belastung eingerechnet werden.
Um die jeweiligen Einzelwagnisse zu berechnen, werden folgende Formeln angewandt:
Summe der eingetreten WagnisverlusteWagnissatz in % = —————————————————– x 100 Summe der Basisgrößen |
Wagniskosten = Wagnissatz x Ist-, Normal- oder Planbezugsgröße |
Rechenbeispiel:
Ein Unternehmen legt für die Berechnung des Vertriebswagnisses Umsatzerlöse von 95 Mio. Euro und Umsatzeinzahlungen von 90 Mio. Euro zugrunde. Für die aktuelle Rechnungsperiode werden Umsatzerlöse von 45 Mio. Euro angestrebt.
Um den Wagnissatz zu berechnen, müssen nun die Forderungsausfälle als eingetretene Wagnisverluste durch die Umsatzerlöse als Basisgröße geteilt werden. Die Forderungsausfälle ergeben sich, indem die Umsatzeinzahlungen von den Umsatzerlösen abgezogen werden.
Umsatzerlöse – Umsatzeinzahlungen = Forderungsausfälle
95 Mio. Euro – 90 Mio. Euro = 5 Mio. Euro
Forderungsausfälle : Umsatzerlöse = Wagnissatz in %
5 Mio. Euro : 95 Mio. Euro = 5,26 %
Die Vertriebswagniskosten, die für die aktuelle Rechnungsperiode eingerechnet werden, ergeben sich, indem der Wagnissatz mit den angestrebten Umsatzerlösen multipliziert wird.
Wagnissatz x angestrebte Umsatzerlöse = Vertriebswagniskosten
5,26 % x 45 Mio. Euro = 2,36 Mio. Euro
Für die aktuelle Rechnungsperiode belaufen sich die Vertriebswagniskosten somit auf 2,36 Mio. Euro. Anders ausgedrückt bedeutet das, dass das Unternehmen Ausfälle von insgesamt 2,36 Mio. Euro erwartet. Umgerechnet auf die einzelnen Monate würde das Unternehmen 0,19 Mio. Euro als Vertriebswagnis in der Leistungs- und Kostenrechnung berücksichtigen.
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Thema: Fakten und Anleitung für die Berechnung der Vertriebswagnis
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