Zahlungsverkehr mit internationalen Kunden – Infos und Tipps

Zahlungsverkehr mit internationalen Kunden – Infos und Tipps 

Deutsche Unternehmen stellen sich zunehmend international auf und immer mehr Firmen vertreiben ihre Produkte und Dienstleistungen auch im Ausland. Im Zeitalter des Internets ist dies denkbar einfach, denn eine Webseite kann überall auf der Welt abgerufen werden.

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Ist ein Online-Shop integriert oder sind andere Kanäle für einen Direktvertrieb eingerichtet, wird die Bestellabwicklung zum Kinderspiel. Problematischer kann es da schon werden, wenn es um die Bezahlung geht. Im Ausland herrschen nämlich mitunter nicht nur andere Gepflogenheiten im Umgang mit Geschäftspartnern, sondern auch in Sachen Zahlungsverhalten.

Der folgende Beitrag hält deshalb einige Infos und Tipps
rund um den Zahlungsverkehr mit internationalen Kunden bereit:

Verträge am besten zweisprachig aufsetzen

Zahlungen, die verspätet oder schlimmstenfalls gar nicht geleistet werden, können ein Unternehmen in eine schwierige finanzielle Lage bringen und die Liquiditätsplanung gehörig durcheinanderwirbeln. Dennoch sehen viele Unternehmen von einer Bezahlung per Vorkasse oder einer Barzahlung ab.

Durch dieses Entgegenkommen erhoffen sie sich, vertrauensvolle Handelsbeziehungen aufbauen und pflegen zu können, die auf lange Sicht gesehen die Umsätze steigern. Allerdings müssen die Unternehmen dann immer wieder feststellen, dass ihre ausländischen Geschäftspartner die Rechnungen nicht pünktlich begleichen, obwohl bereits ein verlängertes Zahlungsziel eingeräumt worden war.

So besagen regelmäßige Auswertungen und Statistiken zur Zahlungsmoral, dass deutsche Unternehmen ihren ausländischen Kunden im Durchschnitt 38 Tage für die Rechnungsbegleichung gewähren. Bis die Zahlung tatsächlich eingeht, vergehen aber durchschnittlich 57 Tage. Knapp fünf Prozent der Forderungen bleiben offen und müssen abgeschrieben werden.

Leistet ein ausländischer Geschäftspartner die fällige Zahlung nicht, ist das inländische Unternehmen gut beraten, zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. In diesem Zusammenhang kann es die Forderung anmahnen, neue Zahlungsziele vorgeben oder auch eine Bezahlung in Raten vorschlagen. Gerichtliche Schritte bringen nämlich nicht nur einen recht großen Aufwand mit sich, sondern bergen auch ein gewisses Kostenrisiko.

Hinzu kommt die lange Zeitspanne, die ein Gerichtsverfahren üblicherweise in Anspruch nimmt. In vielen Fällen wird es außerdem notwendig sein, den Geschäftsvertrag in die jeweilige Landessprache oder zumindest ins Englische übersetzen zu lassen. Um sich wenigstens diesen Schritt zu sparen, ist es deshalb grundsätzlich ratsam, Verträge mit ausländischen Kunden und Geschäftspartnern von Anfang an zweisprachig aufzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn bei dem Vertrag deutsches Recht Anwendung findet und der ausländische Geschäftspartner gut Deutsch spricht.

Forderungsausfälle absichern

Während innerhalb der EU größtenteils einheitliche Regelungen gelten, kann es bei Geschäften mit Kunden und Partnern außerhalb der EU deutlich komplizierter werden. Nicht selten ist das Unternehmen dann letztlich besser beraten, eine Forderung abzuschreiben, als den Aufwand und die Kosten eines Gerichtsverfahrens in Kauf zu nehmen.

Damit es erst gar nicht zu einer solchen Situation kommt, empfiehlt es sich, mögliche Forderungsausfälle schon im Vorfeld abzusichern. Vor allem bei größeren Geschäften gehört hierzu, die Bonität des Geschäftspartners zu überprüfen und im Blick zu behalten.

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Dabei kann ein Unternehmen auf professionelle Hilfe zurückgreifen, denn es gibt Rechtsanwälte und Inkassounternehmen, die sich auf derartige Auskünfte in den jeweiligen Ländern spezialisiert haben. Daneben haben zahlreiche Versicherungsgesellschaften Forderungsausfallversicherungen im Programm.

Sie prüfen die Kreditwürdigkeit und übernehmen das Inkassoverfahren oder leisten eine Entschädigungszahlung, wenn der Geschäftspartner mit seiner Zahlung eine bestimmte Zeit lang in Verzug ist. Eine Garantie oder eine Bürgschaft kann ebenfalls ein geeignetes Mittel zur Forderungsabsicherung sein.

Auslandsfactoring als mögliche Lösung

Damit ein Unternehmen nicht wochen- oder gar monatelang auf sein Geld warten und die Forderung dann schlimmstenfalls doch abschreiben muss, kann das sogenannte Auslandsfactoring vielleicht eine geeignete Alternative sein. Beim Auslandsfactoring verkauft das Unternehmen seine offene Forderung an einen Dienstleister. Die Quote bewegt sich meist bei etwa 90 Prozent der offenen Summe und diese Quote zahlt der Dienstleister sofort an das Unternehmen aus.

Anschließend treibt der Dienstleister das Geld beim ausländischen Geschäftspartner ein. Für das Unternehmen bedeutet das, dass es zwar auf einen Teil der Forderung verzichten muss, dafür aber den Aufwand und die Kosten eines Gerichtsverfahrens einspart. Zudem ist es finanziell auf der sicheren Seite.

Statt die Forderung zu verkaufen, kann das Unternehmen einen Dienstleister oft auch nur mit dem Inkasso beauftragen. In diesem Fall wickelt der Dienstleister den Inkassoeinzug im Namen des Unternehmens ab. Bei der Suche nach einem geeigneten Dienstleister sollte das Unternehmen aber berücksichtigen, dass einige Anbieter nur Forderungen von Partnern innerhalb der EU annehmen.

Vorkasse im Onlineshop

Beim Online-Shopping gestaltet sich der Zahlungsverkehr mit ausländischen Endkunden deutlich unkomplizierter, insbesondere innerhalb des Euro-Zahlungsraums SEPA. Trotzdem sollte das deutsche Unternehmen beachten, dass es auch hier nationale Unterschiede geben kann.

So kann es beispielsweise sein, dass bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nicht ins Ausland verschickt werden dürfen oder dass ab bestimmten Warenwerten Einfuhrabgaben anfallen. Auch die Zahlungsgewohnheiten können unterschiedlich sein. Online-Bezahlsysteme und Kreditkarten sind weit verbreitet, doch nicht alle Kunden greifen auf diese Zahlungsmethoden zurück.

In England etwa bezahlen Kunden ihre Online-Einkäufe bevorzugt mit der Girokarte (EC-Karte), während Kunden in Portugal und Italien gerne Bareinzahlungen am Postschalter vornehmen. Andere Kunden möchten den Rechnungsbetrag gerne überweisen oder per Lastschrift begleichen. Das Unternehmen sollte deshalb im Idealfall mehrere Bezahlmöglichkeiten anbieten. Auf der sicheren Seite wiederum ist es, wenn es seine Waren per Vorkasse verkauft.

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Isabella Dorant, 48 Jahre Vertriebsleiterin und Autorin, Christian Kazinski - Vertriebsbeauftragter, Martin Pocher - Vertriebsberater im Außendienst, Christian Gülcan - Gründer & Unternehmer / Erfahrung in Vertriebsmanagement für Immobilien, Kosmetik, Custombikes und Güterwagenservices, sowie Ferya Gülcan Redakteurin und Betreiberin dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Anleitungen und Ratgeber zum Thema Vertrieb, Marketing und der Vermarktung von Produkten & Dienstleistungen.

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